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1234. Dezember 1. Perugia.

Kal. Dez. p. a. 8.

Papst Gregor IX. bestätigt dem Abte von Cisterz und dessen Mitäbten, dass kein Bischof ihre Abtswahl hindern dürfe, und wenn der Diöcesanbischof die nachgesuchte Konsekration vorzunehmen sieh weigere, ein anderer Bischof zugezogen werden dürfe, auch habe der Bischof keinen Anspruch darauf, dass ihm der Convent den Gewählten zur Approbation präsentire, noch der Archidiakon darauf, denselben zu installiren.

Büsching 135. Auf der Rückseite des Orig. Staats-Arch. Leubus 57 die Zeichen wie bei 456. Potthast 9784.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.